Steuerinformationen Schweiz
30 09 2011Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht der Schweiz
Während das Schweizer Sozialversicherungsrecht föderalistisch geprägt ist, ist das Sozialversicherungsrecht in der ganzen Schweiz einheitlich gestaltet.
Steuersystem der Schweiz
Das Schweizer Steuersystem baut auf der föderalistischen Staatsstruktur auf. Es existiert kein einheitliches Steuerrecht für die direkten Steuern der Schweiz. Vor allem die Einkommen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich besteuert.
Die Bundesverfassung des Staates setzt folgende Grundsätze der Besteuerung, welche für den Bund und die Kantone gelten, fest:
Es gelten das Legalitätsprinzip (Der Steuergegenstand, der Steuerpflichtigen-Kreis und die Bemessung der Steuer sind in einem formellen Gesetz zu fixieren), die Allgemeinheit und Gleichmäßgkeit der Besteuerung, das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie das Verbot der Doppelbesteuerung interkantonal betrachtet.
Der Bund und die Kantone erheben Steuern. Der Bund erhebt folgende direkte Steuern: die Einkommenssteuer (bei natürlichen Personen), die Gewinnsteuer bei den juristischen Personene, die Verrechnungssteuer, die Spielbankenabgabe und der Militärpflichtersatz. Als indirekte Steuern erhebt der Bund die Mehrwertsteuer mit einem Normalsatz von acht Prozent, die Stempelabgaben, etwa als Emissionsabgabe bei der Ausgabe von Aktien, die Tabak-, die Bier- , die Mineralölsteuern und die Zölle.
Auch die 2600 Gemeinden der Schweiz haben eine eigene Steuerhoheit und erheben Einkommens- und Vermögenssteuer, Gewinn- und Kapitalertragssteuer sowie Liegenschaftssteuer.
Das föderalistische Prinzip hinter dem Steuersystem führt zu einem massiven Steuerwettbewerb und einer unterschiedlichen Steuerlast in den einzelnen Kantonen. Der Steuerwettbewerb um die größeren Einkommen ist der stärkste.
Sozialversicherungsrecht der Schweiz
Die Sozialversicherung ist in der Regel eine Pflichtversicherung, es besteht Versicherungspflicht in vielen Bereichen. Zur Sozialversicherung gehören Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, Kranken-, Unfall-, Mutterschafts- und Arbeitslosenversicherung.
Die Sozialversicherung funktioniert nach einem Drei-Säulen-Prinzip
Im Drei-Säulen-System sind alle Bausteine der sozialen und damit pflichtmäßigen und der privaten Vorsorge sowie deren Interaktion vereint. Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt in der Regel durch entsprechende Lohnabzüge. Die Beiträge sind einkommensorientiert. Sie werden parietätisch getragen, teils vom Arbeitnehmer, teils vom Arbeitgeber. Dazu kommen Beiträge aus öffentlicher Hand. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist die pflichtmäßige Rentenversicherung der Schweiz: Altersrenten werden Frauen ab 64, Männern ab 65 ausbezahlt. Die Invalidenversicherung der Schweiz ist eine staatliche Sozialversicherung, die auch obligatorisch ist. Sie soll Versicherten im Fall der Invalidität mithilfe von Eingliederungsmaßnahmen oder finanziellen Leistungen bei deren Unmöglichkeit Sicherheit bieten. Die Rente wird erst ausbezahlt, wenn mindestens eine 40%ige Invalidität gegeben ist. Die Krankenversicherung der Schweiz gibt es als verpflichtende Grundversicherung und als freiwillige Zusatzversicherung. Es gibt in der Schweiz keine Mitversicherung. Die Krankenversicherung übernimmt die Abklärung, die Behandlung von Krankheiten und die Arzneimittelkosten bei Krankheit und Unfall. Es muss bei Inanspruchnahme der Krankenversicherung ein Selbstbehalt geleistet werden. Wie auf der Website http://www.inter-taxation.ch beschrieben, übernimmt die Inter-Taxation AG steuerliche Beratungen nach deutschem oder Schweizer Recht.